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   OLG Frankfurt, 30.11.2007 - 1 W 78/07   

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https://dejure.org/2007,16113
OLG Frankfurt, 30.11.2007 - 1 W 78/07 (https://dejure.org/2007,16113)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.11.2007 - 1 W 78/07 (https://dejure.org/2007,16113)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. November 2007 - 1 W 78/07 (https://dejure.org/2007,16113)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 40 GKG, § 44 GKG, § 91a ZPO, § 93 ZPO, § 254 ZPO
    Stufenklage: Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigung der Zahlungsklage

  • Judicialis

    GKG § 40; ; GKG § 44; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 93; ; ZPO § 254

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 40; GKG § 44; ZPO § 91a; ZPO § 93; ZPO § 254
    Kostenaufteilung bei Erledigung einer Stufenklage nach Übergang auf Leistungsklage ohne Veranlassung durch den Beklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Pflichtteilsberechtigen auf Auskunft über den Stand der Erbschaft sowie auf Wertermittlung eines Hausgrundstücks; Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung; Einheitliche Entscheidung über die Kosten für ein Verfahren im Falle der ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 27.06.2006 - 1 W 386/05

    Streitwertbemessung: Zum Streitwert einer "hängengebliebenen" Stufenklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2007 - 1 W 78/07
    Dagegen verbleibt es - um es noch einmal zu betonen - bei dem für den Zeitpunkt der Klageeinreichung geschätzten Streitwert, wenn es im Rahmen der Stufenklage nicht zur Bezifferung des Zahlungsantrags kommt (KG JB 2006, 594, 595 m.w.N. = KGR 2006, 964).
  • BGH, 08.01.1997 - XII ZR 307/95

    Bemessung des Rechtsmittelstreitwerts bei Abweisung eines unterhaltsrechtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2007 - 1 W 78/07
    Solange der Leistungsanspruch noch unbeziffert ist, und ebenso, falls die Stufenklage "stecken bleibt", also nach Auskunftserteilung nicht weiter betrieben wird, ist dessen Wert nach § 3 ZPO zu schätzen, und zwar gem. § 40 GKG bezogen auf den Zeitpunkt der Klageeinreichung (Hartmann, a.a.O., Rn. 4 und 7; Schneider/Herget, a.a.O., Rn. 5126 und 5152); dabei ist anhand des Tatsachenvortrags des Klägers zu ermitteln, welche Leistungen er aufgrund der Sach- und Rechtslage, die er zur Klagbegründung vorgetragen hat, nach Auskunftserteilung objektiv zu erwarten hatte (BGH NJW 1997, 1016; Schneider/Herget, a.a.O., Rn. 5154).
  • OLG Karlsruhe, 28.07.1998 - 3 W 40/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2007 - 1 W 78/07
    Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung nach § 91 a ZPO ist es nicht als angängig anzusehen, dem in der ersten Stufe einer Stufenklage obsiegenden Kläger nachträglich die in dieser Stufe entstandenen Kosten aufzuerlegen (OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1454; OLG Frankfurt - 21. ZS - OLGR 2000, 49, 50).
  • OLG Saarbrücken, 26.04.2012 - 5 W 52/12

    Kostenentscheidung: Streitwert und Kostenquotelung bei einer durch Vergleich

    Darüber hinaus kann bei der Ausübung billigen Ermessens auch ein materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch berücksichtigt werden (BGH, Urt. v. 22.11.2001 - VII ZR 405/00 - NJW 2002, 680) sowie - in "reziproker" Anwendung des Grundgedankens des § 93 ZPO - die Frage, inwieweit die beklagte Partei Veranlassung zur Klage gegeben hat (OLG Hamm, MDR 2011, 1319; OLG Saarbrücken, FamRZ 2010, 829; OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.11.2007 - 1 W 78/07).
  • OLG Saarbrücken, 25.02.2015 - 5 W 96/14

    Grundschuld -Mitwirkung bei Erfüllung des Rückgewähranspruchs

    Darüber hinaus kann bei der Ausübung billigen Ermessens auch ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch berücksichtigt werden (BGH, Urt. v. 22.11.2001 - VII ZR 405/00 - NJW 2002, 680) sowie - in "reziproker" Anwendung des Grundgedankens des § 93 ZPO - die Frage, inwieweit die beklagte Partei Veranlassung zur Klage gegeben hat (OLG Hamm, MDR 2011, 1319; OLG Saarbrücken, FamRZ 2010, 829; OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.11.2007 - 1 W 78/07).
  • OLG Saarbrücken, 13.02.2015 - 5 W 93/14

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

    Darüber hinaus kann bei der Ausübung billigen Ermessens auch ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch berücksichtigt werden (BGH, Urt. v. 22.11.2001 - VII ZR 405/00 - NJW 2002, 680 ) sowie - in "reziproker" Anwendung des Grundgedankens des § 93 ZPO - die Frage, inwieweit die beklagte Partei Veranlassung zur Klage gegeben hat (OLG Hamm, MDR 2011, 1319 ; OLG Saarbrücken, FamRZ 2010, 829 ; OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.11.2007 - 1 W 78/07).
  • LG Kaiserslautern, 10.05.2022 - 2 O 778/21
    Darüber hinaus kann bei der Ausübung billigen Ermessens auch ein materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch berücksichtigt werden (BGH, Urteil v. 22.11.2001 - VII ZR 405/00 - NJW 2002, 680) sowie - in "reziproker" Anwendung des Grundgedankens des 8 93 ZPO - die Frage, inwieweit die beklagte Partei Veranlassung zur Klage gegeben hat (OLG Hamm, Beschluss v.om 16.03.2011 - 8 WF 35/11, BeckRS 2011, 14795; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 30.09.2009 - 9 WF 81/09, BeckKRS 2009, 29358; OLG Frankfurt, Beschluss v. 30.11.2007 - 1 W 78/07, BeckRS 2007, 19779).
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